Neben den neuen rechtlichen Regelungen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und den aktuellen gesetzlichen Regelungen im neuen Bundesdatenschutzgesetz werden insbesondere die Bereiche des Beschäftigtendatenschutzes lösungsorientiert vertieft, in denen Anwendungsprobleme abzusehen sind. Neben den Erlaubnistatbeständen des § 26 BDSG-neu werden die zukünftigen Anforderungen an Einwilligung der Beschäftigten und die Grenzen der Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeiter aufgezeigt. Anhand von Praxisbeispielen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden den Teilnehmern die rechtlichen Vorgaben für den zulässigen Umgang mit Mitarbeiterdaten anschaulich vermittelt. Das Seminar bietet darüber hinaus ausreichend Raum für Fragen und Teilnehmerdiskussionen.
Referent ist der Datenschutzfachmann und Geschäftsführer, Herr RA. Walter Korte, unternehmer nrw. Geleitet wird das Seminar von Frau Patricia Will, Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.
Eckdaten:
Termin: Dienstag, 15. Mai 2018, 10.30-17.00 Uhr
Ort: BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. in Berlin
Teilnahme-Gebühr:
- € 299,00 für Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.
- € 359,00 für Nicht-Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.
In diesem Betrag sind Seminarunterlagen, Kaffeepausen, Mittagessen und Getränke enthalten.
Anmeldung:
Die Anmeldung wird über das Formular im Downloadbereich (unten) erbeten.