Das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium haben Anfang April gemeinsam einen Sechs-Punkte-Plan vorgelegt, der angesichts der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima die Grundlage für einen deutlich schnelleren Umbau der Stromversorgung hin zu erneuerbaren Energien sein soll. Aus diesem Grund stellt die Stromversorgung den Schwerpunkt des Sechs-Punkte-Planes dar.
Angesprochen werden der Ausbau der Windkraft sowie von Netzen und Speichern, der Zubau flexibler (Gas-)Kraftwerke, der Ausbau der Energieforschung im Bereich Netze und Speicher sowie eine umfassende Bürgerbeteiligung bei diesem grundlegenden Umbau. Ein eigener Punkt des Sechs-Punkte-Planes wird der Energieeffizienz im Wärmebereich gewidmet, um die Abhängigkeit von Energie-Importen zu vermindern. Es wird auf ein vernünftiges Verhältnis von Fordern und Fördern hingewiesen. Das KfW-Gebäudesanierungsprogramm soll schrittweise auf zwei Milliarden Euro aufgestockt werden, steuerliche Anreize zur energetischen Gebäudesanierung sollen geschaffen werden, der Einsatz von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien soll in Verbindung mit hohen Effizienzstandards in Gebäuden gefördert und der Energie- und Klimafonds in 2012 auf eine Milliarde Euro aufgestockt werden.Hinsichtlich der Anforderungen der Energieeinsparverordnung wird eine ambitionierte Erhöhung vorgeschlagen, soweit dies im Hinblick auf eine ausgewogene Gesamtbetrachtung wirtschaftlich vertretbar sei. Von den Ländern wird eine wirksamere Umsetzung der Energieeinsparverordnung gefordert. Entsprechend Sechs-Punkte-Plan müssen die zu ergreifenden Maßnahmen daraufhin überprüft werden, wie sie sich auf die Belastbarkeit der Haushalte auswirken.Im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit von Anforderungen an die Energieeffizienz muss darauf hingewiesen werden, dass bereits das Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 die wirtschaftliche Vertretbarkeit und die Einhaltung des geltenden Wirtschaftlichkeitsgebotes des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zur Handlungsgrundlage machte. Bereits die Begründung zum ersten EnEG von 1976 verweist darauf, dass Bauherren aufgrund des Gesetzes nicht zu Investitionen jenseits der Rentabilitätsschwelle gezwungen sein werden sollen. Eine ausgewogene Gesamtbetrachtung muss deshalb neben der volkswirtschaftlichen Auswirkung auch die auf die Gebäudeeigentümer und die Nutzer bzw. Haushalte betrachten.Aus wohnungswirtschaftlicher Sicht können Effizienzstandards für Gebäude die Frage einer Energiewende im Wärmebereich nicht lösen. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass besonders hohe und "gut gemeinte" Mindest-Effizienzstandards im Gebäudebestand Maßnahmen behindern, wenn die Frage steht, alles oder nichts umzusetzen. Energieeffizienzstrategien müssen deshalb dringend mit Energieversorgungsstrategien zum Zusammenwirken von netzgebundener und dezentraler Energieversorgung und von erneuerbaren und fossilen Energieträgern ergänzt werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen und dem weiter notwendigen Rückbau von Wohnraum wesentlich, die Energie- und Klimapolitik muss in die Stadtentwicklungspolitik integriert werden.Der 6-Punkte-Plan soll am 6. Juni 2011 im Kabinett verabschiedet werden.
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