Die Europäische Kommission ergreift gegen mehrere Mitgliedsstaaten Maßnahmen wegen der Behinderungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs. Unter anderem betroffen: Das deutsche Schornsteinfegerwesen.
Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass Teile des deutschen Schornsteinfegergesetzes gegen die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 des EG-Vertrags und die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 des EG-Vertrags verstoßen. Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ist es einerseits deutschen Staatsbürgern nicht möglich, die Dienste von in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen Schornsteinfegern in Anspruch zu nehmen. Umgekehrt sind Schornsteinfeger oder Heizungsfachleute aus anderen Mitgliedstaaten daran gehindert, ihre Dienstleistungen in Deutschland anzubieten. Die Kommission hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2003 in einem Aufforderungsschreiben ersucht, zu diesen Bedenken Stellung zu nehmen. Daraufhin hatte die Bundesregierung ihre Bereitschaft zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes erklärt und entsprechende Zeitplanungen vorgelegt, nach denen ein geändertes Schornsteinfegergesetz im Jahr 2006 hätte in Kraft treten sollen. Da der Kommission bislang keine Gesetzgebungsvorlage übermittelt wurde, hat sie entschieden, den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und Deutschland offiziell aufzufordern, die strittigen Teile des Schornsteinfegergesetzes zu ändern. Die Aufforderung ergeht in Form von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Erhält die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anrufen.