Der Bundesrat hat am 5. April dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Folgen der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland zu überwinden.
Das Gesetz trifft Sofortmaßnahmen, um krisenbedingte Einnahmeausfälle der Sozialversicherungssysteme aufzufangen. So wandelt es das bisher vorgesehene Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsjahr 2010 in einen Zuschuss um, wodurch der Bund auf Rückzahlungen von voraussichtlich rund 16 Milliarden Euro verzichtet. Darüber hinaus verbessert das Gesetz den Schutz der Arbeitnehmer im Falle des Arbeitsplatzverlustes. Hierzu werden die Freibeträge für Altersvorsorgevermögen von 250 auf 750 Euro je vollendetem Lebensjahr angehoben.