SCHÄUBLE KÜNDIGT VERSCHÄRFUNG DES DATENSCHUTZES AN

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Nach Schätzungen von Datenschützern sind private Daten jedes Bürger in durchschnittlich 42 gewerblichen Datenbanken erfasst. Nachdem in jüngster Zeit immer wieder Medienberichte für Aufsehen sorgten, die den florierenden gewerbsmäßigen Handel mit Namens-, Adress- und sogar Kontodaten aufdeckten, berief Bundesinnenminister Schäuble am 4. September eine Sitzung der für den Datenschutz zuständigen Institutionen aus Bund und Ländern ein, um über Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes im öffentlichen Bereich zu beraten. Dabei wurde eine Reihe von Eckpunkte zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen vereinbart: So soll durch die Abschaffung des sog. "Listenprivilegs" die Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Zwecken des Adresshandels zukünftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Die Einführung eines gesetzlichen Kopplungsverbots für marktbeherrschende Unternehmen soll bewirken, dass die Erbringung einer Leistung künftig nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden darf, es sei denn, dass die Kenntnis dieser Daten für die Abwicklung des geschlossenen Vertrages zwingend erforderlich ist. Die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht sollen erweitert und Möglichkeiten zur Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne aus illegaler Datenverwendung geschaffen werden. Des Weiteren wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Stärkung der Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Herkunft personenbezogener Daten und die Einführung einer Informationspflicht bei Datenschutzpannen angezeigt erscheinen. Gleichzeitig soll in einer Arbeitsgruppe geprüft werden, ob und wenn ja welche Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die Vollzugspraxis der - in Länderzuständigkeit liegenden - Datenschutzaufsicht bestehen.Im Hinblick auf die bekannt gewordenen Datenschutzprobleme in der Telekommunikationsbranche kündigte Schäuble an, ein Datenschutzaudit-Gesetz vorzulegen. Es sieht die Vergabe eines Datenschutzauditsiegels für Unternehmen vor, die über die Einhaltung der Gesetze hinaus Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllen. Die hierfür notwendigen Richtlinien sollen in einem Ausschuss mit Experten aus Wirtschaft und Verwaltung erarbeitet werden, die Vergabe und kontinuierliche Kontrolle soll durch staatlich überwachte, private Kontrollstellenzentrale erfolgen. Alle regelungsbedürftigen Punkte sollen in einem Artikelgesetz zusammengefasst werden, das spätestens Ende November 2008 dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.Bei Vertretern der deutschen Wirtschaft stoßen die Pläne unterdessen auf Ablehnung. So würde der Versand von Kundeninformationen und zielgenauer Werbung für Produkte durch die vorgesehenen Maßnahmen erheblich erschwert, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, der FAZ. Der Bundesverband Informationswirtschaft und Telekommunikation (BITKOM) warnte vor einem Rundumschlag gegen den gewerblichen Datenhandel. Der Einzelhandelsverband (HDE) verwies darauf, dass überall dort, wo der Handel z.B. in Bonusprogrammen mit Dienstleistern zusammenarbeite, ein Transfer von Daten schlicht unverzichtbar sei.