Bei einer nachhaltigen Schädigung der Mietwohnung durch exzessives Rauchen kann der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet sein.
Das Landgericht Koblenz hat durch Urteil vom 27. Oktober 2005, veröffentlicht in "ZMR" 2006, Seite 288, entschieden, das exzessives Rauchen mit einer nachhaltigen Schädigung der Mietsache zu Schadensersatzansprüchen führen kann.Im entschiedenen Fall kam es aufgrund exzessiven Rauchens der Mietparteien zu Verfärbungen der in der Wohnung befindlichen Holzpanelen und der Silikonfugen im Badezimmer. Die Mieter beriefen sich darauf, diese Erscheinungen lägen noch im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauchs. Dieser Ansicht folgte das Landgericht Koblenz nicht. Es stellt fest, dass es dem Mieter im Zuge der freien Lebensgestaltung in der Wohnung zwar frei stehe, innerhalb der Wohnung zu rauchen. Dies führe zwangläufig zu einer Ablagerung von Schadstoffen. Komme es wie oben beschrieben aufgrund exzessiven Rauchens aber zu einer nachhaltigen Schädigung, so führe dies zu Schadensersatzpflichten des Mieters. Es gehöre zu den Nebenpflichten des Mieters, die Mietsache nur im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen.Das Urteil liegt im Internet im PDF-Format vor und kann von den Mitgliedsunternehmen abgerufen werden. Dazu wird das PDF-Plug-In benötigt. Urteil des LG Koblenz vom 27.10.2005
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