Im Freistaat Sachsen wird nun ein größerer Anteil der Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Aufbaubank übernommen.
Im Rahmen der GA-Förderung (GA-Gemeinschaftsaufgabe) erhält jeder, der in Sachsen Arbeitsplätze schafft, 50 Prozent seiner Investition von der Sächsischen Aufbaubank erstattet. Bisher wurden lediglich 35 Prozent der Investitionen zur Arbeitsplatzschaffung übernommen. Zur Finanzierung dieser Aufstockung sollen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds umgeleitet werden.