Seit dem 1. Januar 2011 können sich Antragsteller von Bau- und Genehmigungsverfahren im Internetangebot des Landes Berlin über den aktuellen Stand ihres Antrags informieren.
Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitteilte, werden die Zugangsdaten für die Sachstandsauskunft automatisch mit der Eingangsbestätigung gemäß § 70 Abs. 1 der Bauordnung für Berlin mitgeteilt. Mit ihnen kann sich der Antragsteller unter der Adresse www.berlin.de/ebg/login/sachstandsauskunft nach dem aktuellen Stand seines laufenden Antragsverfahrens erkundigen.Durch das neue Angebot soll die Vorgangsbearbeitung der Berliner Bauaufsicht für die Antragsteller transparent werden. Neben den Vorgangsdaten und den Kontaktinformationen der zuständigen Sachbearbeiter bei der Bauaufsicht werden auch die Kontaktdaten der zu beteiligenden Behörden und Dienststellen veröffentlicht. Des Weiteren sind der Status der Behördenbeteiligung und eine Übersicht der fehlenden Unterlagen einsehbar.Darüber hinaus nehmen die Behörden der Bauaufsicht ab sofort auch elektronische Bauvorlagen entgegen. Architekten und Bauherren können – zusätzlich zu den noch erforderlichen Papierexemplaren für ein Bauvorhaben – auch elektronische Dokumente im PDF-Format einreichen. Diese können die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser direkt aus den Konstruktionsprogrammen erzeugen. Dabei ist je Bauvorlage und Dokument jeweils eine eigene Datei erforderlich. Die Dateinamen sind so zu wählen, dass sich Versionsnummer, Dateiinhalte und Versionsnummer erkennen lassen.
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