SACHSEN: NEUE PROGRAMME DER WOHNRAUMFÖRDERUNG AUFGELEGT

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Laut Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern hat das sächsische Kabinett Ende April neue Förderprogramme für den Wohnungsbau beschlossen. Schwerpunkte der Förderung bilden die Bereiche Mehrgenerationenwohnen, energetische Sanierung und Eigentümersicherung. Für die neuen Programme stehen für das Jahr 2007 5,4 Mio. EUR und für das Jahr 2008 17,5 Mio. EUR zur Verfügung. Der Fokus der Verwaltungsvorschriften Mehrgenerationenwohnen und energetische Sanierung liegt auf der Anpassung von langfristig benötigtem Wohnraum an die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft und die sich verändernden Lebensformen sowie der Verbesserung des energetischen Zustands des Wohnungsbestands in Anbetracht stetig wachsender Mietnebenkosten. Dabei sind sowohl Mietwohnraum als auch Wohneigentum förderfähig. Gewährt werden zinsgünstige Darlehen bis max. 50.000 EUR pro Wohneinheit des geförderten Gebäudes. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre. Die Zinshöhe beträgt vom 1. bis zum 10. Jahr 1,5 Prozent pro Jahr und ab dem 11. Jahr 3,5 Prozent pro Jahr. Die Mindestdarlehenshöhe beträgt 5.000 €.Um eine zielgenaue und nachhaltige Förderung zu sichern, ist die Mittelvergabe an Gebietskulissen geknüpft. Eine Förderung erfolgt nur dann, wenn sich das Gebäude in der Innenstadt oder in einem Gebiet befindet, das nach den städtebaulichen Entwicklungsplanungen einer Gemeinde dauerhaft erhalten bleiben soll. Antrags- und Bewilligungsstelle für die Förderprogramme ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Nähere Informationen zu den Programmen der Wohnraumförderung sind unter www.sab.sachsen.de abrufbar.