Mit dem Beschluss der Förderrichtlinie "Demografie" durch die Sächsische Staatsregierung hat Sachsen ein eigenes Landesprogramm für die Bewältigung der Folgen aus dem demografischen Wandel gestartet.
Ziel der Förderung ist es, Kommunen und Zivilgesellschaft dabei zu unterstützen, die konkreten Chancen und Risiken des demografischen Wandels durch eine frühzeitige konzeptionelle und kommunikative Auseinandersetzung zu erkennen, tragfähige Netzwerke zu schaffen, um kreativ Ideen zu entwickeln, welche Veränderungen durch den demografischen Wandel vor Ort notwendig oder möglich sind, Hemmnisse für konkrete kreative und innovative Ideen im Umgang mit dem demografischen Wandel zu beseitigen, indem z. B. Maßnahmen, für die keine anderweitigen Fördermöglichkeiten bestehen, als Pilotprojekte umgesetzt werden.Das Förderprogramm richtet sich an gesellschaftlich relevante Akteure. Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung können bei der Sächsischen Aufbaubank einen Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von 70 Prozent – in begründeten Fällen bis zu 90 Prozent – der zuwendungsfähigen Ausgaben stellen.Das inhaltliche Spektrum ist weit gefasst. Mögliche Beispiele sind die Sicherung und Neuorganisation der Daseinsvorsorge im dünn besiedelten ländlichen Raum, innovative Konzepte zur Gesundheitsversorgung im ländlichen Räum, die Erhaltung der Mobilität im ländlichen Raum für immobile Bevölkerungsgruppen usw. Gefördert werden insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen: Erarbeitung, Vertiefung und Anpassung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien und Szenarien zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels, Durchführung von regionalen Innovationswettbewerben zur Neuorganisation der Daseinsvorsorge, Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure, Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen und Projekte, die dem Aufbau mobiler Grundversorgung oder die dem Aufbau und der Einführung von "rollenden" Verwaltungsdienstleistungen in dünn besiedelten Räumen (unter 100 EW/qkm in den Gemeinden) dienen, Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen im Rahmen innovativer Fachkonzepte für die regionale Anpassung an die demografische Entwicklung, Lokale Pilotprojekte zur arbeitsteiligen Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen von Gemeinden, Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen zur Optimierung von Infrastrukturnetzen und der Siedlungsstruktur in Folge des Rückzugs privater oder öffentlicher Infrastrukturanbieter, Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationsübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlichen Bereich. Die Maßnahmen müssen sich dabei auf das Gebiet des Freistaates Sachsen mit Ausnahme der Kreisfreien Städte Leipzig und Dresden mit ihrem jeweiligen Verdichtungsraum beziehen.Nähere Auskünfte erteilen die SAB oder die Sächsische Staatskanzlei: Frau Pfützner (SAB), Email: Betina.Pfuetzner@sab.sachsen.deFrau Zettwitz (Sächsische Staatskanzlei), Tel.: 0351-5 64 12 44, Email: heike.zettwitz@dd.sk.sachsen.deDie Förderrichtlinie "Demografie" steht nachfolgend im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Förderrichtlinie "Demografie"
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2429A_F%C3%B6rderrichtlinie%20Demografie_0607
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