Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin bekanntgegeben hat, ist seit dem 15. November 2019 ist Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2019 und, soweit unverändert geblieben, Ausgabe September 2016, anzuwenden
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