Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mitteilte, ist das Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung in 2006 auf ein weit über die ursprünglichen Planungen hinausgehendes Interesse gestoßen.
Diese rege Inanspruchnahme des Beratungsprogramms sei energiepolitisch sehr erfreulich, so das BAFA. Allerdings sei es notwendig, dem Bundeshaushalt 2006 Rechnung zu tragen und die Kontinuität des Förderprogramms im Hinblick auf die weitere Antragsentwicklung möglichst bis zum Jahresende sicherzustellen. Aus diesem Grund habe sich der Richtliniengeber entschlossen, das Förderprogramm vorübergehend auszusetzen und umgehend eine Änderung der Richtlinieninhalte vorzunehmenDie bis zum 16. Juli 2006 im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangenen Anträge werden im Rahmen der derzeit bestehenden Richtlinie positiv beschieden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Anträge ab Eingangsdatum 17.Juli 2006 werden bis auf weiteres ohne jegliche fachliche Prüfung abgelehnt. Eine Antragstellung ist wieder möglich, sobald die geänderte Richtlinie - voraussichtlich im Laufe des August 2006 - in Kraft tritt.Die neu gefasste Richtlinie beende alle Befürchtungen, das erfolgreiche Förderprogramm könne zum Jahresende 2006 auslaufen, da der noch nicht vollständig abgestimmte Entwurf eine deutliche Verlängerung der Laufzeit vorsehe. Darüber hinaus sei ein erheblich geändertes und vereinfachtes Verwaltungsverfahren geplant. So sollen die Arbeitsabläufe gestrafft und durch ein neues IT-Verfahren unterstützt werden. Noch für 2006 sei die Unterstützung der elektronischen Antragstellung sowie der Einreichung von elektronischen Verwendungsnachweisunterlagen (z.B. dem Beratungsbericht) vorgesehen. Hinzu komme ein stärker automatisiertes Verfahren bei der erstmaligen Anerkennung als Antragsberechtigte(r).Auch inhaltlich werde es verschiedene Anpassungen und Vereinfachungen geben, so das BAFA. Antragsberechtigt seien aber wie bisher lediglich Energieberater, die bestimmte persönliche Voraussetzungen (Fachkenntnis, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit) erfüllen. Über die Einzelheiten der Änderungen informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf der Homepage unter www.bafa.de (dort unter "Energie/Energiesparberatung"), sobald die relevanten Informationen vorliegen.