RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DER BEHINDERTENGERECHTEN ANPASSUNG VON VORHANDENEM MIETWOHNRAUM UNTERZEICHNET

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Die überarbeitete Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2013. Nach wie vor ist der Gegenstand der Förderung die Finanzierung der Kosten für bauliche Maßnahmen zur nachträglich behindertengerechten Anpassung des Wohnraums an die Anforderung der DIN 18025. Sie wird demnächst im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht werden. Die Lesefassung ist als PDF in der Anlage vorhanden. Richtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum

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