Bauprojekte sollen schneller genehmigt werden, wenn bereits erschlossenes Bauland genutzt wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren vorsieht.
Demnach soll, wie der Informationsdienst des Deutschen Bundestages berichtet, zukünftig die förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für solche Bauvorhaben entfallen, die brachliegende Grundstücke wieder nutzbar machen. Dies soll vor allem einer "nachhaltigen Stadtentwicklung entgegenkommen".Nach Ansicht der Bundesregierung begünstige das beschleunigte Verfahren Projekte, die der "Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und dem Umbau vorhandener Ortsteile dienen". Die Erschließung von neuem Bauland soll demgegenüber weniger attraktiv werden.Laut Gesetzentwurf können Projekte bis 20.000 Quadratmeter Grundfläche von der UVP freigestellt werden. Bei Bauvorhaben zwischen 20.000 und 70.000 Quadratmetern müsse erst eine Vorprüfung zu dem Ergebnis führen, das keine umweltschädlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Der Bundesregierung zufolge soll das Gesetz Investitionen in den Stadtzentren erleichtern und damit ein "zentrales Anliegen der Stadtentwicklung" aufgreifen.Der GdW hat in seiner Stellungnahme im Juni 2006 die Initiative der Politik zur Verfahrensbeschleunigung für Bebauungspläne der Innenentwicklung begrüßt, gleichzeitig aber darauf aufmerksam gemacht, dass die Beschleunigung der Innenentwicklung weniger durch die vorgeschlagene Verfahrensstraffung zu stimulieren sein wird, als durch verbesserte ökonomische Rahmenbedingungen, die unternehmerisches Handeln pro Innenstadt wieder rentierlich machen. Die praktischen Folgen der beabsichtigten Gesetzesänderung für die Revitalisierung innerstädtischer Flächen dürfen nicht überschätzt werden.Klarzustellen ist aus Sicht des GdW, dass der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen, beschleunigten Verfahren in der kommunalen Praxis nicht einem verengten Begriff der Innenentwicklung folgen darf. Zum möglichst beschleunigt zu entwickelnden Innenbereich der Städte gehören nicht nur historische Altstädte, sondern ebenso Kernbereiche von Großsiedlungen, die im Rahmen integrierter Stadtentwicklungskonzepte aus gesamtstädtischer Sicht als dauerhaft notwendige Bestandteile des Stadtstruktur und der Wohnraumversorgung festgelegt wurden. Für diese Bereiche sollten die neu vorgeschlagenen "Bebauungspläne der Innenentwicklung" ebenso Anwendung finden wie in anderen Innenbereichen.