REFORM DER JOB-CENTER: BRANDENBURG FORDERT GRUNDGESETZ-ÄNDERUNG

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Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neustrukturierung der Arbeitsvermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Davon ist Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske überzeugt: "Die Vorschläge Ursula von der Leyens werden ebenso scheitern wie die bisherige Regelung. Alle sollten sich jetzt einen Ruck geben, Parteitaktik wegstecken und an einer gemeinsamen Lösung im Interesse der Arbeitslosen arbeiten." Der Vorschlag schade den Arbeitslosen, werde für die Steuerzahler erheblich teurer und bedeute zudem zusätzliche Bürokratie, so Baaske. Um die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Grundgesetzwidrigkeit der bisherigen Lösung aufzuheben, müssten nicht die bestehenden Strukturen zerschlagen, sondern vielmehr das Grundgesetz geändert werden, wie von mittlerweile allen Bundesländern bis auf Baden-Würtemberg einhellig gefordert wird. Die Warnungen von Landkreis- und Städtetag, Wohlfahrtsverbänden und den Bundesländern seien "in den Wind geschlagen worden". Wenn von der Leyen auf getrennte Verwaltung, aber enge Kooperation von Agenturen und Kommunen setze, gebe es ein neues Problem: "Je besser diese Zusammenarbeit, desto dünner das juristische Eis. Wir brauchen – wie bisher - die Verwaltung aus einer Hand, nicht nur unter einem Dach. Sonst weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut."Dieser Auffassung kann sich der BBU nur anschließen. Als Vermittler zwischen den Wohnungsunternehmen und den Kommunen hat der Verband die Einführung des Arbeitslosengeldes II von Beginn an begleitet. Trotz jahrelanger Bemühungen ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in den 14 Brandenburger Landkreisen und den vier kreisfreien Städten nach wie vor sehr unterschiedlich. Selbst innerhalb der Landkreise ist nicht immer eine einheitliche Bearbeitungsweise gewährleistet. Angesichts dessen die heute gängige Betreuung der ALG II-Empfänger "aus einer Hand" aufzugeben und organisatorisch in Leistungen der Kommune und der Arbeitsagentur aufzuspalten, würde nicht nur eine Unmenge mehr Bürokratie bedeuten, sondern die auch die Versorgung der Betroffenen für alle Beteiligten unnötig erschweren und behindern.