Vom 1. Januar 2013 an soll eine Haushaltspauschale die bisherige Rundfunkgebühr – auch GEZ-Gebühr – ersetzen. Das hatten die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Juni 2010 beschlossen, jedoch ohne einen konkreten Entwurf eines Rundfunkgebührenstaatsvertrags vorzulegen. Weitere Detailentscheidungen werden zum Jahresende 2010 erwartet. Die endgültige Regelung, der alle Bundesländer zustimmen müssen, wird frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2011 feststehen.
Nach jetzt bekannt gewordenen internen Berechnungen der ARD sollen die zu erwartenden Einnahmen für ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahr 2020 bei rund 7,3 Milliarden Euro liegen. Dies sind zwar rund 0,2 Milliarden Euro weniger als die heutigen 7,5 Milliarden Euro, jedoch immerhin 800 Millionen Euro mehr als bei der Beibehaltung der alten Gebührenstruktur im Jahr 2020. Inwieweit diese Zahlen der Realität entsprechen, bleibt abzuwarten. Generell liegt aber die Vermutung nahe, dass die nach dem Modell des Verfassungsrechtlers Professor Dr. Paul Kirchhof gestaltete Abgabe unter der Voraussetzung, dass die bisherige TV-Gebühr der Höhe nach beibehalten würde, zu einem höheren Gesamtaufkommen führt. Der Grund ist, dass künftig zunächst nahezu jeder Haushalt und jedes Unternehmen abgabenpflichtig sein dürfte.Folgende Regelungen ab 2013 sind zu erwarten: Abgabepflichtig sind alle Haushalte bzw. die Nutzer aller bewohnten Wohnungen. Ein(e) nachweislich im Haushalt ständig mitlebende(r) Sohn/Tochter muss keine zusätzliche Gebühr entrichten. Die derzeit geringere Hörfunkgebühr wird gestrichen und im Regelfall durch die reguläre Gebühr von maximal 17,98 EUR im Monat, was der heutigen Gebühr entspricht, ersetzt. Auch genutzte Zweit- und Ferienwohnungen sollen beitragspflichtig sein. Angedacht ist ein Drittel des üblichen Beitragssatzes. Natürliche Personen wie Leistungsempfänger nach SGB können vom Beitrag befreit werden. Allerdings werden Haushalte, die kein Rundfunkgerät besitzen, nicht grundsätzlich von der Zahlung befreit. Hier gilt zunächst die Regelvermutung, dass Radio/TV-Programme über andere Geräte wie PC oder Handy/Smartphone durch Haushaltsangehörige empfangen werden. Unternehmen werden derzeit grundsätzlich mit einer Gebühr pro Betriebsstätte belastet. Künftig soll eine Beschäftigtenstaffel pro Betriebsstätte gelten. Derzeit angedacht ist die folgende monatliche Staffel, die zum Teil zu deutlichen Mehrbelastungen führt: StufeBeschäftigtenzahlGebühr1bis vier Beschäftigteein Drittel des Rundfunkbeitrags2fünf bis 14 Beschäftigteein Rundfunkbeitrag315 bis 49 Beschäftigtezwei Rundfunkbeiträge450 bis 249 Beschäftigtevier Rundfunkbeiträge5250 bis 499 Beschäftigteacht Rundfunkbeiträge6500 bis 999 Beschäftigtezwölf Rundfunkbeiträge71.000 bis 4.999 Beschäftigte20 Rundfunkbeiträge85.000 bis 9.999 Beschäftigte60 Rundfunkbeiträge910.000 bis 19.999 Beschäftigte100 Rundfunkbeiträge1020.000 und mehr Beschäftigte150 Rundfunkbeiträge Politik und Sendeanstalten gehen jedoch insgesamt von einer aufkommensneutralen Regelung aus, sodass den Sendern keine systembedingten Mehreinnahmen zufließen. Sofern die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), systembedingte Mehreinnahmen feststellen sollte, dürfte sich die Höhe der Abgabe ab 2013 gegenüber der heutigen Gebühr vermindern.
Ansprechpersonen