Aus der Verpflichtung der Vermieter, Mietinteressenten bei Abschluss eines Mietverhältnisses einen Energieausweis vorzulegen, ergeben sich zahlreiche praktische Fragestellungen. Der neueste BBU-Rechtsratgeber beantwortet sie kurz und kompetent.
Der Rechtsratgeber 3/2008 wurde den Mitgliedsunternehmen Ende September 2008 übersandt. Seit dem 1. Juli 2008 sind Vermieter verpflichtet, beim Abschluss eines Mietverhältnisses für Bestände, die bis zum Jahr 1965 errichtet worden sind, einen Energieausweis zugänglich zu machen. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies auch für die danach errichteten Wohnungsbestände. Mit dem Zugänglichmachen des Energieausweises ergeben sich im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis viele Fragestellungen. Der jetzt vorgelegte BBU-Rechtsratgeber beschäftigt sich vorrangig mit den Auswirkungen auf das Mietverhältnis und stellt die bisher vorliegenden Lösungsmöglichkeiten dazu dar.Mitgliedsunternehmen können weitere Exemplare zum Preis von 5,00 Euro pro Exemplar, Nichtmitglieder zum Preis von 15,50 Euro pro Exemplar zzgl. Mehrwertsteuer unter der Faxnummer (030) 89 781-4212 (Ines Meier) oder über ines.meier@bbu.de anfordern.