Angesichts von Preis- und Gebührenunterschieden von bis zu über 100 Prozent bei Trink- und Abwasser im Land Brandenburg sei dringend ein Eingreifen der Landeskartellbehörde erforderlich. "Nach einem im Auftrag des BBU erstellten Gutachten kann das Landeskartellamt auch bei öffentlich-rechtlich veranlagten Unternehmen tätig werden", so BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern.
Veröffentlichung in rbb-online vom 03.03.2010
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