RAUCHWARNMELDER: MIETERBUND SETZT AUF FREIWILLIGKEIT STATT GESETZE

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Am 13. März ist bundesweiter "Tag des Rauchmelders". Aus diesem Anlass unterstrich der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, noch einmal die Bedeutung von Rauchwarnmeldern. "Gesetze und Verordnungen, Kontrollen und Überprüfungen oder Bußgelder brauchen wir nicht", so Siebenkotten weiter. Auch BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt hob die lebensrettende Bedeutung der Geräte hervor. Die Themen Brandschutz und Rauchmelder seien im Zuständigkeitsbereich der Länder. In sieben Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) gibt es mittlerweile in den Landesbauordnungen eine Rauchmelderpflicht, die sich teilweise aber nur auf Neubauten bezieht. Eine Nachrüstpflicht für Bestandswohnungen gibt es nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes in fünf Ländern (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern). Hier gibt es Übergangsfristen, die zwischen Ende 2009 und 2014 enden. In Berlin und dem Land Brandenburg besteht keine Rauchwarnmelderpflicht. Siebenkotten: "Wir wollen Sicherheit zu zumutbaren Bedingungen und keinen gesetzlichen Zwang, der mit Bürokratieaufwand verbunden ist, hohe Kosten für Installation, Montage, Wartung und Kontrolle nach sich zieht und neue Konflikte zwischen Mietern und Vermietern schürt. Wir werden stattdessen in den nächsten Monaten verstärkt über die Sinnhaftigkeit von Rauchmeldern informieren und für ihren Einsatz werben."