Das geplante, bundesweite Radonschutzgesetz ist vorerst durch die Bundestagsneuwahl gestoppt worden, denn es unterliegt wie alle nicht abgeschlossenen Gesetzesvorhaben dem Prinzip der Diskontinuität. Nach diesem gelten alle Gesetzesvorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen worden sind, mit Konstituierung des neuen Parlaments als erledigt. Die jeweiligen Vorhaben müssen völlig neu eingebracht und verhandelt werden.
Der Entwurf des Radonschutzgesetzes war im Februar 2005 vorgelegt worden. Der GdW hatte dazu eine Stellungnahme abgegeben und diese auf einer fachlichen Anhörung vorgetragen. Das Bundesumweltministerium hatte sich einen engen Zeitplan für das Radonschutzgesetz gesetzt, eine Verabschiedung vor September 2005 war allerdings weder geplant noch realistisch. Insofern obliegt es der neuen Bundesregierung bzw. deren Umweltminister, nach der Neuwahl zu entscheiden, ob erneut ein Gesetzgebungsverfahren zum Radonschutz aufgenommen werden soll.