Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Akzeptanz von geplanten Neubaumaßnahmen innerhalb bestehender Siedlungsstrukturen zu erhöhen und insbesondere für die Bestandsbewohner eine Aufwertung ihres Wohnumfeldes zu bewirken. Abhängig davon, ob neue Investitionsmaßnahmen getätigt oder bestehende Einrichtungen/Anlagen aufbereitet oder ergänzt werden, werden entweder 20 % der Investitionskosten (Bestandsaufwertung) oder 30 % der Investitionskosten (neue Investitionsmaßnahme) als Zuschuss ausgereicht.
Für entsprechende Bewilligungen stehen jeweils 2 Mio. € in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung.
Informationen zum Projektaufruf und zur Antragsstellung: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/zuschuesse_wohnumfeld/index.shtml.
Kontakt:
Laureen Hünig
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abteilung IV – IV A 29
Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
Tel. +49 30 90139-4761
laureen.huenig@senstadt.berlin.de
www.stadtentwicklung.berlin.de
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