Wie die KfW mitteilte, werden zum 24. Januar 2020 umfangreiche Produktverbesserungen in den wohnungswirtschaftlichen KfW-Programmen in Kraft treten.
Verbesserungen erfolgen u. a. in den Programmen:
- Energieeffizient Sanieren (151/152): Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 12,5 Prozentpunkte für Wohngebäude,
- Energieeffizient Bauen (153): Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10,0 Prozentpunkte und
- Energieeffizient Bauen und Sanieren (151, 153): Erhöhung der Förderhöchstbeträge für KfW-Effizienzhäuser auf 120.000 EUR pro Wohneinheit
Weitere Informationen zur KfW-Förderung siehe Downloadbereich und unter http://web.gdw.de/wirtschaften-und-steuern/foerderung.
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