PILOTPROJEKT IN WITTSTOCK/DOSSE: SCHNELLES INTERNET ÜBER EINE RUNDFUNKFREQUENZ – LAND BRANDENBURG FÖRDERT BREITBANDANBINDUNGEN

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Schon im April 2008 hatte der BBU über den zur Jahresmitte geplanten Projektstart berichtet. Anfang Dezember ist der Start des Pilotprojektes in Wittstock für breitbandiges Internet über eine Rundfunkfrequenz erfolgt, meldet jetzt die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die das Vorhaben in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur durchführt. Die Basisstation für das Pilotprojekt ist auf einem Funkmast in der Nähe des Autobahndreiecks Wittstock angebracht. Nach der ersten technischen Erprobungsphase sollen bis zu 100 Nutzer angeschlossen werden. Ziel des Projekts ist es, die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen Regelbetrieb im Rundfunkspektrum zu klären. Dabei geht es unter anderem um die Ermittlung der praktisch erzielbaren Reichweiten, die tatsächlich erreichbare Bandbreite in einer Funkzelle und die Analyse möglicher, wechselseitiger Störungen zwischen dem digital-terrestrischen Antennenfernsehen DVB-T und dem Funkbetrieb für Breitband-Internet und deren Beseitigung. Mit Wittstock/Dosse wurde ein Gebiet ausgewählt, in dem überwiegend die Anbindung an das Internet nur mit niedrigen Datenraten möglich ist. So verweist der Projektpartner T-Mobile als Betreiber darauf, dass ein leitungsbasierter Breitbandausbau in dünn besiedelten Gebieten oft nicht wirtschaftlich sei. Rundfunkfrequenzen haben nach Angaben der Medienanstalt gegenüber den bislang für den Internetzugang genutzten Frequenzen den Vorteil, dass sie durch ihre physikalischen Eigenschaften eine größere Reichweite haben und damit eine bessere Empfangbarkeit in Gebäuden gewährleisteten. Wegen dieser Vorteile könnte eine Infrastruktur für breitbandiges Internet auf Rundfunkfrequenzen deutlich kostengünstiger aufgebaut werden, als dies zurzeit über die Mobilfunk - oder Wimax-Frequenzen möglich sei. Das Pilotprojekt ist Bestandteil des von der Landesregierung im Juli 2008 beschlossenen "Konzepts zur Verbesserung des Breitbandinternetzugangs für die ländlichen Regionen Brandenburgs". Auf dieser Grundlage hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im November 2008 eine neue Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume per Funk oder Kabel in Kraft gesetzt. Danach kann eine von den Netzbetreibern ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke beim Ausbau der Infrastruktur mit öffentlichen Mitteln vermindert oder geschlossen werden. Der Fördersatz beträgt 60 %, die maximale Förderhöhe 200.000 EUR. Anträge sind beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung zu stellen. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Förderrichtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ist über das BBUNet abrufbar. Förderrichtlinie

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178C2_rl_bband%20brb2008
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