Die 2007 eingeführte Neuregelung zur Pendlerpauschale hat keinen Bestand. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht am 9. Dezember 2008. Die Neuregelung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. "Bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Pendlerpauschale können damit wieder 30 Cent ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden", sagte Brandenburgs Finanzminister Rainer Speer heute in Potsdam.
Das Verfassungsgericht hat zugleich ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet sei, die alte, bis 2006 geltende Regelung wieder einzuführen. Für das Jahr 2007 werden im ersten Quartal 2009 geänderte Bescheide versendet, so das Finanzministerium des Landes Brandenburg. "Damit erhalten dann auch diejenigen Bürger die ihnen zustehende Steuererstattung, die bisher keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben", so Minister Speer. Im Rahmen der Veranlagung des Kalenderjahres 2008 und für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2009 wird von den Finanzämtern ebenfalls wieder die alte Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer zugrunde gelegt.Die Regelungen zur Pendlerpauschale wurden ab Anfang 2007 grundlegend geändert. Danach konnten Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.