Durch das Gesetz zur Umsetzung des Bürokratieabbaus und zur Deregulierung ist die Makler- und Bauträgerverordnung zum 1. Juli 2005 geändert worden.
Im Zuge der Umsetzung von Vorschlägen zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung hat der Bundesgesetzgeber das Gesetz der Umsetzung von Vorschlägen zum Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen vom 21. Juli 2005 beschlossen. Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt Nr. 35 vom 24. Juli 2005, S. 166 ff. verkündet worden und ist zum 1. Juli 2005 in Kraft getreten. In dem Artikelgesetz werden verschiedene gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen geändert. Hervorzuheben ist die Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung. Durch die Änderung des § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) wurde die Pflichtprüfung für Immobilien- und Darlehensvermittler sowie Nachweismakler abgeschafft. Dies stützt der Gesetzgeber darauf, dass diese Gewerbetreibenden in der Regel keine Gelder ihrer Kunden entgegennehmen, so dass Mangels einer besonderen Gefährdung der Kunden durch die gewerbliche Tätigkeit die jährliche Prüfung entfallen könne. Neu eingefügt wurde § 13 Abs. 3 MaBV. Durch ihn entfällt die Pflicht zur Inseratensammlung für Nachweis- oder Vermittlungsmakler von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnräumen. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist eine solche Inseratensammlung zur Beurteilung der Zuverlässigkeit von Immobilienmaklern heute nicht mehr notwendig. Das Gesetz liegt im Internet im pdf-Format vor und kann dort abgerufen werden. Dazu wird das Acrobat-Plug-In benötigt. Gesetzestext aus Bundesgesetzblatt Nr. 35 vom 24.07.2005, S. 166 ff.
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