NOVELLIERUNG DER BAUMSCHUTZVERORDNUNG BERLIN

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Die Änderung der Berliner Baumschutzverordnung, die am 2. April 2004 in Kraft getreten ist, führt zu Erleichterungen bei Beseitigungen von Bäumen und störenden Ästen. Die Verordnung vom 4. März 2004 (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Nr. 14 vom 1. April 2004) ändert die vorhandene Baumschutzverordnung in Berlin aus dem Jahr 1982. Von Bedeutung ist insbesondere der geänderte Anwendungsbereich. Unverändert bleiben Laubbäume und die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel geschützt. Dem gegenüber ist bei den Nadelbäumen aber nur noch die Waldkiefer (auch gemeine Kiefer genannt) geschützt. Alle anderen Nadelbaumarten sind vom Schutzstatus ausgenommen. Darüber hinaus beginnt der Schutzstatus nunmehr erst ab einem Stammumfang von 80 cm statt bisher 60 cm. Gemessen wird dies in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden. Mehrstämmige Bäume sind künftig erst ab einem Mindestumfang eines Stammes von 50 cm geschützt, bisher betrug dieser Wert 30 cm. Für die regelmäßige Pflege von Gärten und Bäumen ist die Möglichkeit von besonderer Bedeutung, künftig Äste und Zweige bis zu einem Umfang von maximal 15 cm ohne Genehmigung entfernen zu können. Erforderlich ist, dass dies im Rahmen von Dach- und Fassadenfreischnitten sowie zur Herstellung des Lichtraumprofils von Gehwegen, Zufahrten, Müllplätzen, Kinderspielplätzen und von Flächen, die dem Befahren und Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen dienen, sowie zur Verhinderung einer Verschattung von Wohn- und Arbeitsräumen notwendig ist. Gleiches gilt für die Entfernung von überragenden Ästen an Nachbar- und straßenseitigen Grundstücksgrenzen. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird damit der Baumschutz lediglich in zumutbarem Maße beschränkt. Es wird hervorgehoben, dass Bäume aufgrund ihrer vielfältigen Funktion im Naturhaushalt, gerade in einer Großstadt wie Berlin, nach wie vor ein hohes Schutzgut darstellen und zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen. Es werden lediglich bürokratische Hürden abgebaut und Erleichterungen geschaffen. Gleichzeitig wird an die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein der Grundstückseigentümer im Umgang mit diesem hohen Schutzgut appelliert. Die geltende Fassung der Baumschutzverordnung ist das Ergebnis eines umfassenden Diskussionsprozesses mit Naturschutz- und Interessenverbänden, Fachgremien und Vertretern der politischen Parteien. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Baumschutzverordnung kann von unseren Mitgliedsunternehmen auf unserem Faxabrufserver abgerufen werden. Sie liegt im Internet über .pdf-Format vor. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Baumschutzverordnung Berlin vom 04.03.2004

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