Die Bundesregierung wird den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voran treiben. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), auf die sich Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium geeinigt haben.
Das Bundesumweltministerium und das Bundswirtschaftsministerium haben sich auf ein Regierungsentwurf für eine Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Damit wird für die nächsten Jahre der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien auf eine sichere Basis gestellt. Die vereinbarten festen Vergütungssätze für Wind, Biomasse, Photovoltaik und die übrigen erneuerbaren Energien bilden eine gute Grundlage für zukünftige Investitionen. Zudem wurden die Anforderungen an die Effizienz der Anlagen erhöht. Ziel ist es, nach Aussage des Bundesumweltministeriums, die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien mittelfristig zu erreichen, damit sie sich dann am Markt selbst tragen können. Gleichzeitig geht es darum, die Kosten für die Stromverbraucher in Grenzen zu halten.Für die Wohnungswirtschaft von besonderem Interesse ist die Vergütung für Solarstrom:Für Strom aus Solarstrahlung gibt es zukünftig eine Grundvergütung. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung; es bleibt bei einer Kostendegression von 5 Prozent für neue Anlagen. Das Auslaufen des erfolgreichen 100.000-Dächer-Solarstrom-Programms soll kurzfristig kompensiert werden. Als Vergütungssätze sind dabei vorgesehen:45,7 Cent pro kWh als Grundvergütung;Erhöhung für Anlagen auf Gebäuden auf 11,7 Cent pro kWh bis 30 kWh installierter Leistung und auf 9,3 Cent pro kWh über 30 kWh Leistung;ein zusätzlicher Bonus für Fassadenanlagen.Das Gesetz wird voraussichtlich zum 1. März 2004 in Kraft treten und soll dann rückwirkend für alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2004 ans Netz gehen, gelten.Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmu.de. Auskünfte erteilt auch der BBU, Bereich Technik, Fax-Nr. (030) 897 81 4 151.