NOCH KEINE ENTSCHEIDUNG IM BERUFUNGSVERFAHREN ÜBER DIE GASPREISERHÖHUNG DER GASAG FÜR DAS JAHR 2005

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KG Berlin fordert von der GASAG Auskunft über Tarife. Der BBU hatte zuletzt über das anhängige Gerichtsverfahren vor dem LG Berlin berichtet, das sich mit der Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen der GASAG zum 1. Oktober 2005 beschäftigt hat. Hier war von privaten Verbrauchern eine gemeinsame Klage eingereicht worden. Das LG Berlin hatte der Klage im Juni 2006 stattgegeben, weil nach seiner Auffassung die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Preiserhöhungsregelungen unwirksam seien. Über die eigentliche Frage der Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung hatte das Landgericht damals nicht entschieden. In dem Berufungsverfahren der GASAG vor dem Kammergericht Berlin hat nunmehr der 21. Zivilsenat des Kammergerichtes am 12. Februar 2008 einen Beschluss dahingehend verkündet, dass die Berliner GASAG aufgefordert wird, ihre Preiskalkulation für die Tarife Vario 1 und 2, Aktiv sowie Fix 1 und 2 vor und nach der Erhöhung zum 1. Oktober 2005 darzulegen.Weiter wird die GASAG aufgefordert, die den Preis beeinflussenden Faktoren und deren Gewichtung sowie das Maß der Kostenveränderung für jeden Kostenfaktor seit der jeweils vorhergehenden Tariferhöhung vor dem 1. Oktober 2005 mitzuteilen. Ferner muss die GASAG eine auf diese Umstände gestützte Erläuterung der Tariferhöhung abgeben. Die Presseerklärung des Kammergerichtes vom 12. Februar 2008 liegt als PDF-Datei vor und kann von den Mitgliedsunternehmen abgerufen werden.Über den Fortgang des Verfahrens wird weiter berichtet. Preseerklärung des Kammergerichts vom 12.02.2008

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1CC0E_4-08%20gaspreiserhoehung
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