Mit der Neuregelung der Verordnung über Abrechnungsstellen im Scheckverkehr wird die Praxis des Scheckeinzugsverfahrens erleichtert.
Ab dem 13. Oktober 2005 müssen Bankinstitute Schecks beim Inkasso nicht mehr in Papierform versenden, vielmehr genügt künftig ein elektronisches Bild des Schecks. Dadurch soll ein beträchtliches Einsparungspotenzial realisiert werden. Aufgrund der neuen Abrechnungsstellenverordnung kann künftig die jeweils eingeschaltete Bank der Deutschen Bundesbank als Abrechnungsstelle statt des Originalschecks ein elektronisches, eingescanntes Bild (Image) dieses Schecks übermitteln (Imagegestütztes Scheckeinzugsverfahren – ISE). Einzugsverfahren wie der beleglose Einzug von Scheckgegenwerten mit gesonderter Vorlage der Originale (GSE) und das beleglose Einzugsverfahren von Scheckgegenwerten ohne Vorlage des Originalschecks (BSE) bleiben aber auch weiterhin zulässig. Die Abrechnungsstellenverordnung kann von den Mitgliedsunternehmen im pdf.-Format im Internet abgerufen werden. Abrechnungsstellenverordnung
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