NEUREGELUNG DES MINDESTKAPITALS FÜR GMBH-GRÜNDUNGEN

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Durch Neuregelung des GmbH-Rechtes soll künftig das Mindeststammkapital einer GmbH auf 10.000,- Euro abgesenkt werden. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) vorgelegt. Danach soll das Mindeststammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab dem 1. Januar 2006 von derzeit 25.000,- Euro auf 10.000,- Euro abgesenkt werden.Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte-Programms der Bundesregierung zur Fortsetzung der Agenda 2010. Die geplante Absenkung des Mindeststammkapitals geschieht auch im Hinblick auf den zunehmenden Wettbewerb der Rechtsform von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen GmbH soll auch im europäischen Vergleich erhalten und gestärkt werden, ohne die Vorteile des deutschen GmbH-Rechts aufzugeben. Die Absenkung des Mindeststammkapitals wird begleitet durch eine verstärkte Transparenz gegenüber Dritten, insbesondere den Geschäftspartnern. Künftig muss die Haftkapitalausstattung der GmbH offen gelegt werden, indem die Gesellschaft die Höhe des gezeichneten Stammkapitals auf ihren Geschäftsbriefen angibt. Darüber hinaus soll in einem weiteren, noch nicht vorliegenden Gesetz eine umfassende Reform des GmbH-Rechts erfolgen. Hierbei sollen Stellungnahmen aus Wissenschaft und Praxis umgesetzt werden. Dabei soll es vor allem um die in der Praxis und Rechtsprechung in erheblichem Maße aufgetretene Problematik der missbräuchlichen Verwendung der Rechtsform der GmbH gehen. Über den Fortgang des Verfahrens wird informiert. Der Gesetzentwurf nebst Begründung liegt im Internet über .pdf-Format vor. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Gesetzentwurf nebst Begründung

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104A2_09-05mindestkapital
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