Mit der Neuordnung soll das Mess- und Eichrecht modernisiert und zugleich das bestehende Schutzniveau des deutschen Messwesens beibehalten werden. Es schafft ein Qualitätssiegel für Hersteller von Messgeräten und sichert einen lauteren Handelsverkehr. Künftig gelten für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. Die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten werden ab dem 1. Januar 2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt. Das neue Regelungssystem ist innovationsoffen und kann technologische Neuentwicklungen zeitnah erfassen.
Die Nacheichung von verwendeten Messgeräten bleibt im bisherigen Umfang den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten. Die Eichung ist die amtliche Prüfung eines Messgeräts in periodischen Abständen oder aus Anlass eines Fehlers oder eines Eingriffs in das Messgerät.