NEUFASSUNG DER BERLINER LÄRMSCHUTZVERORDNUNG

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Der Senat von Berlin hat am 23. März 2004 die bisher geltende Lärmschutzverordnung (LärmVO) neu gefasst. Sie tritt am 1. Juli 2004 in Kraft. Die neue Lärmschutzverordnung bietet inhaltlich, insbesondere bei der Einhaltung der Nachtruhe und des Schutzes von Ruhezeiten, keine neuen Regelungen. Es bleibt verboten, von 22 bis 6 Uhr Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Nachtruhe gestört werden können. Während der üblichen Ruhezeiten an Werktagen von 6 bis 7 Uhr und von 20 bis 22 Uhr ist ebenfalls Lärmverursachung verboten, an Sonn- und gesetzlichen Feiertragen ganztägig. Jede objektiv unzumutbare Ruhestörung ist untersagt. Von diesen Verboten ausgenommen sind etwa das Glockenläuten zu kirchlichen Zwecken, Maßnahmen zur Beseitigung von Notlagen sowie zur Schnee-, Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung. Die Neufassung der Lärmschutzverordnung vom 23. März 2004 kann von unseren Mitgliedsunternehmen auf unserem Faxabrufserver abgerufen werden. Sie liegt im Internet über .pdf-Format vor. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Neufassung der Lärmschutzverordnung Berlin vom 23.03.2004

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