NEUES JUSTIZKOMMUNIKATIONSGESETZ VERABSCHIEDET

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Der Bundestag hat das Justizkommunikationsgesetz verabschiedet, das am 1. April 2005 in Kraft treten soll. Durch das neue Justizkommunikationsgesetz soll ein umfassender elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten und die Führung von elektronischen Gerichtsakten ermöglicht werden. Das Gesetz soll zum 1. April 2005 in Kraft treten. Es bedarf noch der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Nach Angaben der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sollen von den neuen technischen Möglichkeiten Rechtssuchende und Justiz gleichermaßen profitieren. Elektronisch übersandte Dokumente sollen schneller beim Empfänger sein als Briefe und Faxe. Durch sie soll die Anlage elektronischer Akten ermöglicht werden. Weiterhin sollen die gerichtsinternen Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden. Voraussetzung ist insoweit, dass sich die Anwälte bei der Übermittlung elektronischer Dateien einer Signaturkarte bedienen, die sie nach den Vorschriften des Signaturgesetzes erhalten können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Dokumente auch tatsächlich von den Anwälten stammen. Die elektronischen Schriftsätze sollen dann verschlüsselt in ein elektronisches Gerichtspostfach übermittelt werden. Die erforderliche Software hierfür können sich die Anwälte kostenlos und lizenzfrei auf den Webseiten des Gerichtes herunterladen. Das Gerichtssystem selbst soll dann eine Eingangsbestätigung erzeugen, die per E-Mail an die Rechtsanwälte versandt wird. Auch die Richter sollen mit der elektronischen Akte arbeiten können. Das Urteil wiederum soll als elektronisches Dokument erstellt und ebenfalls mit einer Signaturkarte durch den Richter signiert werden können. Das Gesetz ist Teil der Initiative BundOnline2005, in der sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online bereitzustellen.