Das Bundesjustizministerium legt den Referentenentwurf eines Gesetzes über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vor.
Im April diesen Jahres legte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf des oben bezeichneten Gesetzes vor. Es sieht eine umfangreiche Modernisierung des Handelsregisters sowie des Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters vor. Diese sollen künftig elektronisch geführt werden. Zwingend ist eine Umstellung ab dem 1. Januar 2007 vorgesehen. Es soll eine Vereinfachung der Registerführung herbeigeführt werden. Einsichtnahme in Handelsregistereintragungen sollen künftig über ein einheitliches Länderportal (BGB-handelsregister.de) möglich sein. Des Weiteren soll ein Unternehmensregister zentral eingeführt werden. Sein Ziel ist, eine Stelle zu schaffen, an der alle veröffentlichungspflichtigen Daten über ein Unternehmen gebündelt werden und elektronisch zugänglich sind („one-stop-shopping“). Künftig sollen die Gerichte, der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers und das Bundesaufsichtsamt für Finanzen (BaFin) zur Übermittlung der relevanten Daten an den Betreiber des Unternehmensregisters verpflichtet sein. Weiterhin soll die Einreichung der Jahresabschlüsse nicht mehr beim Registergericht, sondern beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers erfolgen. Geplant ist des weiteren eine dahingehende Änderung des Rechts der Zweigniederlassung, dass die führende Eintragung künftig bei dem Gericht der inländischen Hauptniederlassung zu erfolgen hat. Die Gebühren nach dem Verzeichnis der Handelsregistergebührenverordnung für Eintragung in das Handels- und Genossenschaftsregister, die Entgegennahme, Prüfung, Aufbewahrung der einzureichenden Unterlagen etc. sind im Wesentlichen unverändert geblieben. Vorgesehen ist, dass die Länder durch Rechtsverordnungen bis Ende 2009 die Einreichung von Dokumenten in Papierform ermöglichen können.Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen erarbeitet derzeit in Abstimmung mit den Verbänden eine Stellungnahme zu dem Gesetz.Mitgliedsunternehmen steht der 150-seitige Referentenentwurf des EHUG im Internetangebot des BBU zum Download zur Verfügung. Referentenentwurf des EHUG (881 KB)
Downloads
10482_EHUG_890
PDF
162