Neues Deutschland zitiert BBU zur neuen Rauchwarnmelderpflicht

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Das Neue Deutschland berichtet in seiner Ausgabe vom 30. November 2016 über die Details zur neuen Rachwarnmelderpflicht in Wohnungen. Diese wurde durch Änderung der Berliner Bauordnung im Sommer 2016 eingeführt. Die Berliner Regelung schreibe vor, dass je ein Rauchwarnmelder in allen Wohnräumen (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer) sowie in Fluren montiert werden müsse. Das Blatt zitiert den BBU, der davon ausgehe, dass logistischen und haftungsrechtlichen Gründen in jedem Fall neu installiert werden müsse. 

Nach der Berliner Bauordnung (Paragraf 48) ist zudem der Mieter selbst für die Wartung zuständig. Doch kann der Vermieter einseitig festlegen, dass er die Wartung übernimmt, berichtet das Blatt weiter.