NEUES BERLINER IMMISSIONSSCHUTZGESETZ IN KRAFT GETRETEN

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Das neue Landesimmissionsschutzgesetz Berlins hebt die Ruhezeiten an Werktagen auf. Das neue Landesimmissionsschutzgesetz Berlins ist seit dem 16. Dezember 2005 in Kraft. Es ersetzt die bis dahin geltende Berliner Lärmverordnung und hebt damit auch die Ruhezeiten an Werktagen von 6 bis  7 Uhr und 20 bis 22 Uhr auf. Unverändert geschützt ist aber die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr.Allerdings bedeutet dies nicht, dass etwa Bauarbeiten nunmehr unbegrenzt zulässig sind. Ebenso gelten zu Gunsten allgemeiner Wohn- und Baugebiete weiter die in § 7 der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung aufgestellten Betriebszeitenregelungen. Aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) aus dem Jahr 1970 ergeben sich nach wie vor Ruhezeiten in der Nachtzeit, so dass Baulärm in der Zeit von 20 bis 7 Uhr verboten bleibt. Auch der Ruheschutz an Sonn- und Feiertagen bleibt bestehen.Des Weiteren sind die Schutzregelung für Sonn- und Feiertage beim Einsatz geräuschintensiver Geräte und Maschinen gültig. Daneben gelten weiter auch entsprechende Ruhezeiten, die in Hausordnungen festgelegt wurden.Das Landesimmissionsschutzgesetz Berlin, die Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom 19. August 1970 liegen im Internet im PDF-Format vor und können von den Mitgliedsunternehmen abgerufen werden. Dazu wird das PDF-Plug-In benötigt. Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm

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17BC6_07-06%20limschg
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17BCA_Verordnung%20Geraete%20Bauschutzlaerm
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17BCE_07-06%20AVV%20Baulaerm
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