"Mit der Novelle des Baugesetzbuches erleichtern wir die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden. Bebauungsplanverfahren werden erheblich vereinfacht und verkürzt. Das fördert Investitionen, unterstützt den Bürokratieabbau und führt zu weniger Flächenverbrauch." Das sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee in Berlin, nachdem das Bundeskabinett den Entwurf einer Baugesetzbuchänderung beschlossen hat.
Das Gesetz soll zu einer erheblichen Beschleunigung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung führen, zum Beispiel durch Erhaltung und Umbau vorhandener Ortsteile. In Zukunft fallen die zeit- und kostenaufwendigen förmlichen Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen von einer Größenordnung bis zu 20.000 Quadratmetern zulässiger Grünfläche - das entspricht etwa vier Fußballfeldern - weg. Das gleiche gilt in abgewandelter Form für bis zu 70.000 Quadratmeter zulässige Grundfläche. Darüber hinaus wird die Mehrstufigkeit von Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen auf ein einstufiges Verfahren zurückgeführt. Wichtige Planungsvorhaben mit positiven Effekten auf Arbeitsplätze, Wohnungsmarkt und Infrastrukturausstattung sollen so wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden.Mit solchen Bebauungsplänen innerhalb der Siedlungsbereiche können zum Beispiel die Nachverdichtung von städtischen Gebieten und die Anpassung von Wohnquartieren an die Bedürfnisse des alten- und familiengerechten Wohnens festgesetzt werden. In Betracht kommen auch Bebauungspläne für die Wiedernutzung stillgelegter Gewerbeflächen.Die mit dem Gesetzentwurf vorgenommene Betonung der "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" soll dem Investor, der sich für eine Fläche im bestehenden Siedlungsbereich entscheidet, rascher zu Baurecht verhelfen. Dieser "rechtliche Bonus" dient zugleich der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Das heißt, die erstmalige Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungszwecke wird verringert und ein Flächenrecycling gefördert.Die mit dem beschleunigten Verfahren geschaffenen Erleichterungen können nach Aussagen des Bundesbauministers bis zu einer Halbierung der Dauer der Verfahren führen. Damit kann in den Städten und Gemeinden Baurecht für notwendige Investitionen erheblich schneller geschaffen werden.