Mit der Neufassung der gesetzlichen Regelungen zu den heimrechtlichen Vorschriften und ihrer Abgrenzung zu sonstigen Betreuungsangeboten ist die Notwendigkeit entstanden, auch die baurechtlichen Regelungen an diese Veränderungen anzupassen. Zu diesem Zweck haben das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg ein gemeinsames Rundschreiben in Kraft gesetzt.
Das Rundschreiben mit dem Titel "Abgestimmte Aufsichtsführung über Heime, Einrichtungen und unterstützende Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung im Land Brandenburg" soll einen Ausblick auf die vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft beabsichtigten neuen bauordnungsrechtlichen Regelungen für Einrichtungen und sonstige unterstützende Wohnformen geben.Bis zu deren Inkrafttreten werden in diesem Rundschreiben Hinweise zum bauaufsichtlichen Umgang mit den unterstützenden Wohnformen gegeben. Der BBU hat die Ausführungen geprüft und geht davon aus, dass sie für die Vielzahl der von unseren Mitgliedern beabsichtigten oder durchgeführten niederschwelligen Regelungen der Betreuung keine zusätzlichen Hürden im Vergleich zu den bisherigen Fallgestaltungen schaffen. Download des gemeinsamen Rundschreibens
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10ECDA_Gemeinsames%20Rundschreiben
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