NEUE TRINKWASSERVERORDNUNG SIEHT JÄHRLICHE PRÜFPFLICHT AUF LEGIONELLEN VOR

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. November 2010 die neue Trinkwasserverordnung beschlossen. Dabei ist der Bundesrat einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag des Gesundheitsausschusses gefolgt und hat eine jährliche Prüfpflicht auf Legionellen aufgenommen, wenn Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit aus Großanlagen abgegeben wird. Dies betrifft praktisch alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwasserversorgung. Pläne zur Einführung einer jährlichen Prüfung auf Legionellen wurden mit dem Referentenentwurf der "Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 24.07.2009" bekannt und von der BSI begründet abgelehnt (Stellungnahme der BSI vom 4. September 2009). Ein intensiver Austausch mit dem Gesundheitsministerium und dem Bauministerium war insoweit erfolgreich, als vom Gesundheitsministerium  die Forderung nach einer Legionellenprüfung in Wohngebäuden mit der Endfassung der novellierten Trinkwasserverordnung aufgegeben wurde. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte dann völlig überraschend die Legionellenprüfung wieder eingebracht mit der Begründung, die Untersuchung sei nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich und geboten (DVGW-Arbeitsblatt W 551) und im Vordergrund müsse der Gesundheitsschutz der Verbraucher stehen.  Betroffen sind Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit Duschen. Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle, d. h. praktisch alle zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern. Damit verbunden wird die Pflicht zur Anzeige des Bestandes von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung an das Gesundheitsamt.Die wohnungswirtschaftlichen Verbände hatten in den Ländern noch kurzfristig interveniert, da die neue Prüfpflicht vor dem Hintergrund des  umfangreichen Regelwerks zur Vermeidung des Legionellenwachstums, das in der Praxis anzuwenden ist, überdimensioniert erscheint. Die Vermieter sind sich der erheblichen Bedeutung eines ausreichenden Schutzes zentraler Warmwasserbereitungsanlagen vor Legionelleninfektionen bewusst. Es wurden bisher keine Unterlagen vorgelegt, aus denen hervorgeht, inwiefern Legionelleninfektionen überhaupt aus Anlagen aus Wohngebäuden herrühren. Die Verordnung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr verkündet und tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Monats, also voraussichtlich am 1. Juni 2011, in Kraft. Eine konsolidierte Fassung der Änderungen liegt noch nicht vor.

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