Regulierung statt Information – Hamburger Bauordnung verschärft Vorschriften
Im Gegensatz zu den Bauordnungen von Brandenburg und Berlin und der Musterbauordnung schreibt die neue Hamburger Bauordnung nach einem Beschluss in der Hamburger Bürgerschaft vom 8. Dezember 2005 eine Pflicht zur Einführung von Rauchwarnmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren ab 2006 beim Neubau vor. Für bestehende Wohnungen wird eine Übergangsfrist bis Ende 2010 eingeführt.Damit wendet sich ein weiteres Land von den Regelungen der Musterbauordnung ab.In Brandenburg und Berlin war es dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen gelungen, entsprechende Anträge für eine Pflicht zum Einbau bzw. zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern bei der Novellierung der Bauordnung abzuwehren.Der BBU und seine Mitgliedsunternehmen setzen auf wirksamere Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes. Diese Aktivitäten auf freiwilliger Basis umfassen: Maßnahmen zur Brandvermeidung im Wohnungsbestand, dazu gehört die stetige Verhinderung des Abstellens von "Brandlast" durch die Mieter in Erschließungsfluren und Treppenhäusern Informationen zum richtigen Verhalten im Brandfall, insbesondere Informationen an Mieter über Aushänge im Treppenhaus, Informationen in Mieterzeitungen usw. Hierzu hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin den Wohnungsunternehmen, Verwaltern und Vermietern ein kostenfreies Plakat zum Aushang in Treppenhäuser zur Verfügung gestellt, dass auch im Land Brandenburg verwendet werden kann. Brandfrüherkennung und RauchwarnmeldernNach Auffassung des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen können Rauchwarnmelder in Wohnungen zweckmäßig sein. Sie sollten aber in jedem Fall nur freiwillig und im Eigentum der Mieterinnen/Mieter betrieben werden. Den Betrieb der Rauchwarnmelder können die Wohnungsunternehmen nicht gewährleisten. Insofern müssen die Mieter oder Wohnungseigentümer selbst verantwortlich sein!Wie wir bereits berichtet haben, hat eine Verbandskonferenz mit Albrecht Broemme, Leiter der Berliner Feuerwehr, die Bedenken der Wohnungsunternehmen bestätigt, dass es nicht zweckmäßig ist, Rauchwarnmelder in Treppenhäusern, öffentlich zugänglichen Fluren usw. zu betreiben. Es macht keinen Sinn, Rauchwarnmelder in solchen Gebäuden anzubringen, die keine Brandlast in den Rettungswegen haben. Das Anbringen von Rauchwarnmeldern in Treppenhäusern könnte Mieter sogar davon abhalten, Rauchwarnmelder in eigenen Wohnungen anzubringen.Der BBU wird nach Vorarbeiten der Berliner Feuerwehr eine Musterausschreibung für Rauchwarnmelder erstellen und den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung stellen.Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin in Verbindung mit der Berliner Feuerwehr und der Feuersozietät Berlin entwickelte Plakat zum richtigen Verhalten im Brandfall ist im Internet des BBU abrufbar.