Das Bundesministerium für Finanzen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung von Subventionen aus der ökologischen Steuerreform vorgelegt. Zeitgleich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Entwurf des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte vorgelegt. Zu beiden Entwürfen hat die BSI Stellung genommen.
Gesetz zur Reduzierung von Subventionen aus der ökologischen Steuerreform Das Gesetz soll den Missbrauch von Entlastungsmöglichkeiten von der Ökosteuer durch bloße Vertragsgestaltung verhindern (sog. Papier- oder Scheincontracting). Die Vorschläge des BMF gehen jedoch weit über dieses Ziel hinaus, da den sinnvollen energiesparenden Contractingprojekten die seit mehr als zehn Jahren bestehende Begünstigung im Bereich der Energie- und Stromsteuer entzogen werden soll. Die BSI hat sich dagegen ausgesprochen. Eine Steuerentlastung muss erhalten bleiben, soweit eine Energiedienstleistungsunternehmen das Effizienzrisiko durch zugesicherte nachhaltige Einsparung von Energie- oder Primärenergie trägt. Positiv einzuschätzen ist, dass gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes von Februar 2010 nun Fernwärmelieferung weiter begünstigt wird.Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter ProdukteDieses Gesetz ist die nationale 1:1 Umsetzung einer EU-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, früher Ökodesign-Richtlinie). Die eigentliche Problematik liegt nicht in der nationalen Umsetzung, sondern in der EU-Richtlinie. Diese hat den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie von energiebetriebenen Produkten auf energieverbrauchsrelevante Produkte erweitert. Aus Sicht der EU gehören auch Dämmmaterialien und Fenster in den Geltungsbereich der Richtlinie. Aus Sicht der BSI können Bauteile von Gebäuden aber nicht getrennt auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden, weil sie nur im konkreten eingebauten Zustand im Gebäude bewertbar sind. Des weiteren sieht die BSI eine erhebliche Gefahr von Doppelregulierungen, da Bauprodukte und Gebäude bereits über die Bauprodukten-Richtlinie, die Richtlinie über die Angabe des Verbrauchs an Energie und die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umfassend geregelt sind. Die EU will bereits zum 21. Oktober 2011 ihr Arbeitsprogramm für Produktgruppen, das heißt für die Durchführungsverordnungen, öffentlich machen. Erfahrungsgemäß strebt die EU aus Energieeffizienzgründen auch das Verbot des Inverkehrbringens bestimmter Produkte an. Ein Beispeil dafür sind die Glühlampen. Als weiteres Beispiel hat die EU vor 2 Jahren angestrebt, im Rahmen ihrer Durchführungsmaßnahme für Warmwasserbereiter das Inverkehrbringen elektrischer 80 l-Boiler aus Energieeffizienzgründen ab 2014 zu untersagen. Dies konnte jedoch, auch Dank des Einspruchs des GdW, aus sachlichen Gründen abgewandt werden, wie ein EU-Dokument vom Juni 2010 bestätigt. Die BSI wird beide Themen weiter mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Die Stellungnahmen sind unter www.bsi-web.de abrufbar.
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