Neue Förderbedingungen der KfW

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Die KfW informiert über neue Förderbedingungen für die Programme Energieeffizient Sanieren, Energieeffizient Bauen und Altersgerecht Umbauen.

Seit dem 1. Januar 2016 setzt die KfW das „Anreizprogramm Energieeffizienz“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) um und verbessert die Förderung von Einzelmaßnahmen durch die Einführung eines „Heizungs- und Lüftungspakets“ mit 12,5 Prozent Tilgungszuschuss.

Die Einführung des „KfW-Effizienzhauses 40 Plus“ zum 1. April 2016 fördert die KfW mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent. Die Tilgungszuschüsse für das „KfW-Effizienzhaus 55“ und „KfW-Effizienzhaus 40“ bleiben in Höhe von fünf bzw. 10 Prozent unverändert. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.

Ab 01.04.2016 werden zusätzliche Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz auch im Altersgerecht Umbauen-Kredit gefördert. Neu sind die Förderung des Einbaus von Nachrüstsystemen für Fenster sowie der Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden. Darüber hinaus sind einbruchsichernde Maßnahmen künftig auch ohne Kopplung an barrierereduzierende Maßnahmen möglich, wie der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohneingangstüren.

Ansprechpersonen

 Mieke Goldhahn
Mieke
Goldhahn
Referentin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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