NEUE FINANZVORSCHRIFTEN FÜR DIE VERWENDUNG VON EU-MITTELN

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Die Europäische Union verfügt über neue Finanzvorschriften für eine bessere Verwendung von EU-Mitteln im Finanzierungszeitraum 2007 bis 2013. Diese neuen Durchführungsregelungen sind stärker dezentralisiert, da die Förderfähigkeit nun ausschließlich auf nationaler Ebene definiert wird. Damit soll eine bessere Verhältnismäßigkeit bei der Rechungsprüfung erreicht werden. Die neuen Regeln sollen den Zugang zur Finanzierung vereinfachen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Erstmals werden auch die Namen sämtlicher Empfänger von EU-Geldern publik gemacht. Die neuen Bestimmungen gelten ab 1. Mai 2007.Die neuen Durchführungsvorschriften für EU-Mittel stehen den Mitgliedsunternehmen im BBU-Net als PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung. Durchführungsvorschriften für EU-Mittel

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23D62_Durchf%C3%BChrungsvorschriften_2007
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