Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 16. September das Gesetz zur Vereinfachung des Berliner Baurechts (Bauvereinfachungsgesetz – BauVG Bln, der BBU berichtete) mit der Neufassung der Berliner Bauordnung beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde in den Beratungen der letzten Wochen nur unwesentlich geändert und soll das Bauen nachhaltig erleichtern. Das Gesetz soll durch das Abgeordnetenhaus spätestens 2010 überprüft werden, um die Auswirkungen zu evaluieren.
Mit dem Gesetz bekomme Berlin das modernste Baurecht in Deutschland, kommentierte Senatorin Junge-Reyer. Es sei ein erster Schritt auf dem Wege der notwendigen Entbürokratisierung. Man werde nun intensiv daran arbeiten, weitere überflüssige und teilweise konkurrierende Regelungen abzuschaffen, um dem Gedanken des Bauvereinfachungsgesetzes noch mehr Gewicht zu geben und Bauherren von vielen derzeit noch notwendigen Behördengängen zu entlasten. Ein Beispiel für die Entbürokratisierung des Baurechts durch das neue Gesetz sei die Tatsache, dass die bisher meist notwendige Baugenehmigung für die nachträgliche Anbringung von Wärmedämmung zukünftig ersatzlos entfalle. Größere Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, für die heute noch eine Baugenehmigung benötigt wird, müssten künftig nur noch der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Lasse diese nach vier Wochen nichts von sich hören, darf mit dem Bauen begonnen werden. Die Architekten oder Bauingenieure seien dabei für die Einhaltung des öffentlichen Rechts verantwortlich. Weiterhin notwendig seien behördliche Baugenehmigungen hingegen für die Errichtung von Sonderbauten, d. h. für den Bau von Hochhäusern, Versammlungsstätten, Krankenhäusern oder Restaurants. Die Anforderungen an die baulichen Anlagen seien nur noch auf die aus heutiger Sicht notwendigen Regelungen beschränkt. So werde das neue Brandschutzkonzept die Baukosten senken und das Abstandsflächenrecht die Baugrundstücke besser ausnutzen lassen.Das Gesetz wird demnächst im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin veröffentlicht und eine dreimonatige Übergangsfrist zum In-Kraft-Treten des Gesetzes beginnt. Somit kann das neue Baurecht voraussichtlich ab 1. Februar 2006 Anwendung finden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird das Inkrafttreten der neuen Bauordnung mit einer Öffentlichkeitskampagne begleiten.