NEUE "BEIHILFENFIBEL" ZU RECHTLICHEN ASPEKTEN VON EU-FÖRDERUNG

PDF
Das Europäische Beihilferecht ist eine komplexe Rechtsmaterie. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist es teilweise äußerst schwer zu durchdringen. Allein die Feststellung, ob ein "beihilferechtlicher Tatbestand" vorliegt oder nicht, ist oft schwierig. Um die Mitgliedsunternehmen hier zu unterstützen, veröffentlichen BBU und DOMUS AG eine gemeinsame "Beihilfefibel". Beihilfen werden lediglich in dem eng gefassten EU Rahmen unter der Einhaltung von strikten Voraussetzungen und Bedingungen gewährt. Jegliche staatliche Unterstützung aus Beihilfe-Mitteln der EU unterliegt grundsätzlich der Beihilfekontrolle durch die EU-Kommission. Beihilferechtliche Sachverhalte müssen im Rahmen der Abschlussprüfung von Wirtschaftsprüfern gewürdigt werden.Beihilferechtlich relevante Sachverhalte bei Wohnungs- und Immobilienunternehmen bilden dabei ein ganz eigenes Thema. Dabei können auch von Unternehmen bereits in der Vergangenheit angenommene Beihilfen im Rahmen von Prüfungen Probleme mit sich bringen.In der "Beihilfefibel" wird deshalb gut verständlich erläutert, welche Sachverhalte beihilferechtlich relevant sein können und was an welcher Stelle und wie geprüft im Rahmen der Abschlussprüfung gewürdigt werden muss. Die Materialie erscheint im Mai 2012. BBU-Mitgliedsunternehmen können sie kostenlos bei Astrid Grünberg (a.gruenberg@bbu.de, 030 / 897 81 229) bestellen.

Ansprechpersonen

 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
Mitarbeiterin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 (30) 89781 - 122