NACH HARTZ IV KEIN BESONDERER ANSTIEG DER MIETSCHULDEN

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Brandenburger Vermieter von Wohnraum haben seit Einführung des Arbeitslosengeldes II kaum ansteigende Mietschulden registriert. Dafür sei es noch zu früh, schätzt der BBU in einer dpa-Umfrage ein. Veröffentlichung in der Märkischen Oderzeitung (Online-Ausgabe) vom 27.08.2005

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