MINDERUNG BEI BLEIKONZENTRATION IM TRINKWASSER

PDF
Das AG Hamburg-St. Georg hat durch Urteil vom 28. Februar 2011 (Az. 910 C 117/10), veröffentlicht in ZMR 2011 S. 559 entschieden, dass ein Mangel der Mietwohnung vorliegt, wenn das Wasser 10 bis 15 Minuten ablaufen muss, um nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zulässige Bleiwerte zu erreichen. Der Mieter sei dann zu einer Minderung von 5 Prozent berechtigt. In dem hier streitigen Fall wurde im Rahmen einer Beweisaufnahme festgestellt, dass Bleikonzentrationen im Trinkwasser in der Wohnung der Mieter vorhanden waren, die gemäß TrinkwV die zulässige Höchstmenge überschreiten. Sämtliche Messwerte lagen oberhalb der zulässigen Konzentration, ausgenommen die Werte nach einem Ablaufenlassen von 10 bzw. 15 Minuten. Diese Überschreitung stellt eindeutig einen Mangel dar, der zu einer Minderung führt. Das Ablaufenlassen des Wassers als Methode zur Verringerung der Bleikonzentration mag über einen Zeitraum von wenigen Sekunden zumutbar sein, für einen Zeitraum von 10 bis 15 Minuten gilt dies jedoch bei weitem nicht. Über einen derart langen Zeitraum das Wasser ablaufen zu lassen, bedeute für die Mieter nicht nur einen nicht zu rechtfertigenden Zeitaufwand, sondern auch eine Verschwendung von Trinkwasser, die sowohl aus umweltbelastenden aber auch finanziellen Aspekten dem Mieter nicht zumutbar ist. Urteil zum Download

Downloads

18E9E36_14-11%20bleikonzentration
PDF
162

Ansprechpersonen

 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
Mitarbeiterin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 (30) 89781 - 122