In den BBU-Nachrichten 14/2010 hatte der BBU über das Urteil des BGH vom 7. Juli 2010 berichtet, in dem es darum ging, dass ein Mieter auch in jüngeren Wohngebäuden ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.
Nunmehr liegt das diesbezügliche BGH-Urteil vor und kann im BBU-Net abgerufen werden. Download des BGH-Urteils vom 7. Juli 2010
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18483BA_16-10%20Trittschallschutz-Anlage
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