Der BBU hatte über das BGH-Urteil vom 2. März 2011 (Az. VIII ZR 164/10) berichtet, wonach der Vermieter berechtigt ist, Modernisierungsmaßnahmen auch dann umzulegen, wenn er sie zuvor nicht rechtzeitig angekündigt hatte. Dieses Urteil liegt nunmehr im vollständigen Wortlaut vor.
Das Urteil kann von den Mitgliedsunternehmen im BBU-Net abgerufen werden. Download des BGH-Urteils
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18E49FA_06-11%20Mieterh%C3%B6hungen%20bei%20Modernisierung%20-%20Anlage
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