MIETER HABEN KEINEN ANSPRUCH AUF FERNSEHEN IN HD-QUALITÄT

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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. September 2010 (VIII ZR 275/09) entschieden, dass, sofern eine Wohnung über einen Breitbandkabelanschluss verfügt, der Vermieter die Entfernung einer vom Mieter angebrachten Parabolantenne auch dann verlangen kann, wenn der Mieter nur über diese Parabolantenne Fernsehen in HD-Qualität empfangen kann. Der BGH hat nochmals darauf hingewiesen, dass dem durch den Grundgesetz-Artikel 5 Abs. 1 S. 1, Hs. 2 grundrechtlich geschützten Informationsbedürfnis des Mieters in der Regel hinreichend Rechnung getragen wird, wenn der Vermieter, wie im zu entscheidenden Fall, einen Breitbandkabelanschluss bereitstellt, der den Empfang von Programmen in genügender Zahl und Qualität gewährleistet. Der Anspruch auf eine technische Empfangsqualität, die derzeit noch über dem üblichen Standart liege,  könne hingegen nicht aus Artikel 5 GG abgeleitet werden. Download des BGH-Urteils

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